1. Mitgliedschaft
1.1. Durch die Unterzeichnung dieser Vertragsbedingungen oder der automatischen Verlängerung des Abonemennts erklärt der Kunde die Annahme der Mitgliedschaft.
1.2. Die Mitgliedschaft ist persönlich und nicht übertragbar.
1.3. Mit der Unterzeichnung bestätigt der Kunde, dass er sich im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in geeigneter physischer und psychischer Verfassung befindet, um die aktive und passive Bewegungen ohne körperliche Schäden durchführen zu können. Sollte sich das gesundheitliche Wohlbefinden im Laufe der Vertragslaufzeit verändern, sind die Coaches darauf hinzuweisen.
1.4. Die Volljährigkeit wird im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vorausgesetzt. Die DKE Sports GmbH behält sich vor, im Einzelfall – d.h. nach Begutachtung der physischen und psychischen Leistungsfähigkeit – auch Minderjährigen das Training zu ermöglichen. Dazu bedarf es der Unterzeichnung der Erziehungsberechtigten gemäss Punkt 1.3 .
1.5. Das Mitglied akzeptiert die gültigen Benützungsbedingungen. Die Geschäftsführung ist berechtigt, Änderungen an den Benützungs- und Geschäftsbedingungen, sowie an den Box- Regeln vorzunehmen. Vorausgesetzt ist, dass es sich um geringfügige Änderungen handelt, welche insbesondere den Mitgliedern zumutbar und sachlich gerechtfertigt sind.
2. Abonnement, Verlängerung
2.1.Die Abonnementskosten sind bei Abschluss per Banküberweisung oder direkt im Voraus an DKE Sports GmbH zu begleichen.
2.2. Das Abonnement hat die Gültigkeit für die vertraglich abgeschlossene Dauer. Nach dieser Zeit verfällt die Gültigkeit und somit das Recht der Nutzung des CrossFit Pinecone Country & CrossFit Wil. Die Höhe des Abonnements richtet sich nach der individuell gewünschten Vertragsdauer –und Form pro Mitglied.
2.3. Für die neue oder verlängerte Vertrags-Periode gelten die jeweils aktuellen Vertragsbedingungen und Preise. Änderungen der Vertragskonditionen werden frühzeitig in geeigneter Form mitgeteilt.
2.4. Ein Abo-Stopp ist möglich bei Abonnement die gleich oder länger als 6 Monate abgeschlossen werden. Die genehmigte Ausfallzeit wird für einem Unkostenbeitrag von 10 Franken an die Vertragslaufzeit angehängt.Der Abo-Stopp muss mindestens eine Woche vor Stopp-Beginn per Mail geschen. Während einer Pause hat das Mitglied keinen Zutritt zum Training in den Trainingsstätten CrossFit Pinecone Country in Sirnach und im CrossFit Wil. Die maximale Stopp-Dauer pro Jahr beträgt 6 Wochen. 
2.5. Eine Rückerstattung des bereits bezahlten Abonnements findet nicht statt. Als einzige Ausnahme davon bildet das Jahresabonnement:
2.5.1. Das Jahresabonnement kann in Härtefällen (Unfall, länger andauernde psychische/ physische Unfähigkeit) mittels Vorweisen eines ärztlichen Attestes zu einem Rückerstattungsanspruch unter folgenden Abzugsbedingungen führen:
– 80% des Abopreises im 1. Monat
– 60% des Abopreises im 2. Monat
– 50% des Abopreises im 3. Monat
– 30% des Abopreises im 4. Monat
– 20% des Abopreises im 5. Monat
– 10% des Abopreises im 6. Monat
– Keinen Rückerstattungsanspruch ab dem 7. Monat
2.6. Bei ausbleibender Zahlung wird das Mitglied gesperrt und hat keinen Zugang zu den Trainingseinheiten.

2.7 Sämtliche Abos verlängern sich automatisch, falls dies nicht gewünscht wird, muss mind. 1 Tag vor der Verlängerung schriftlich Bescheid gegeben werden. 

3. Kündigung, Verstösse, Rufschädigung
3.1. Die Dauer der Mitgliedschaft erfolgt nach individueller Vereinbarung gemäss Vereinbarung. Die Abonnementsangebote –und Preise bilden Bestandteil dieser Vereinbarung.
3.2. Im Falle einer Krankheit, Verletzung, oder andere in der Sphäre des Mitglieds liegende Gründe, welche länger als 1 Monat andauern, und das weitere Training für unbestimmte Zeit unmöglich machen, führen zu einer Stilllegung. Jedoch kann mittels Vorlegen eines von einem Arzt ausgestellten Attestes, die Dauer der Trainingsunfähigkeit am Vertragsende kostenlos angehängt werden. Eine Schwangerschaft führt zur Stilllegung, wobei die Dauer der gesetzlichen Mutterschutzzeit am Vertragsende ebenfalls für einen Unkostenbeitrag von 10 Franken angehängt werden kann. Es besteht kein Anrecht auf Kündigung des Vertrages (ausgenommen Fälle nach Punkt 2.5. ff.).
3.3. Für die Geltendmachung von 3.2. bedarf es in jedem Falle eine ärztliches Attest.
3.4. Liegt ein wichtiger Grund vor, welcher vom Mitglied selbstverschuldet und vorsätzlich herbeigeführt wird, welcher die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für die CrossFit Pinecone Country unzumutbar macht, ist das Studio berechtigt das Vertragsverhältnis mit sofortiger einseitiger Wirkung zu kündigen. Es besteht in diesem Falle kein Rückerstattungsanspruch. Wichtige Gründe liegen bspw. insbesondere dann vor, wenn ein Mitglied – trotz vorheriger mündlicher Abmahnung – schwere Verstösse gegen die Box- Regel begeht, oder die Einnahme unerlaubter Substanzen.
3.5. Vorsätzliche und grob fahrlässige Beschädigungen an den Trainingsgeräten, Mobiliar und generell an der Anlage durch ein Mitglied, berechtigen die CrossFit Pinecone Country zu Massnahmen nach 3.4. und führen zu einem Forderungsanspruch in Höhe des Ersatz – bzw. Reparaturkosten gegen das entsprechende Mitglied.

4. Angebot
4.1. Die DKE Sports GmbH bietet unterschiedliche Leistungen und Abonnemente gemäss Abonnementplan an. Das Angebot richtet sich nach der bezahlten Tarifart und ist nur für Klassen in den Trainingsstätten in Wil und Sirnach gültig.
4.2.Für speziell angebotene Trainingseinheiten können zusätzlich Gebühren anfallen.
4.3 Während dem Training sind die Anweisungen und Ratschlägen der Coachs zu befolgen. Widersetzt sich ein Mitglied den deren Anweisungen, oder gefährdet absichtlich oder grob fahrlässig andere Mitglieder; so berechtigt dies die DKE Sports GmbH die Mitgliedschaft zur unverzüglichen einseitigen Vertragsauflösung gemäss Punkt 3.5.
4.4. Es ist dem Mitglied strengstens untersagt, eigene Produkte wie arztpflichtige Medikamente, Anabolika, Equipment Produkte, und Ähnliches anderen Mitgliedern zu verkaufen oder anzupreisen. Sollte dies geschehen, wird die Mitgliedschaft gemäss 3.4. i.V.m. 3.5. beendet.

5. Betriebszeiten
5.1. Das CrossFit Pinecone Country & CrossFit Wil ist mit Ausnahme von Feiertagen, Reinigung, Sanierung etc. während den Betriebszeiten geöffnet. Das Angebot und die Betriebszeiten können jederzeit ändern. Aus betriebsnotwendigen Schliessungen und/oder aus Angebots- oder Betriebszeitenänderungen besteht kein Anspruch auf Rückvergütung oder auf Verlängerung der Mitgliedschaft.

6. Datenschutz
6.1. Während den Klassen können für die Nutzung in beiden Trainingsstätten Fotos und Videos erstellt werden. Ist dies nicht erwünscht, ist das Mitglied verpflichtet dies vor Beginn der Klasse dem Coach mitzuteilen. In diesem Fall wird sichergestellt, dass er/sie nicht mit aufs Bild kommt.
6.3. Die DKE Sports GmbH ist berechtigt, personenbezogene Daten des Mitglieds inkl. Lichtbild zu speichern, nutzen, verarbeiten, übermitteln, sofern dies zur beidseitigen Erfüllung und Abwicklung dieses Vertragsverhältnisses erforderlich ist, oder dieser dient.

7. Haftung
7.1. Die DKE Sports GmbH haftet nicht für Gesundheitsschäden der Mitglieder. Gleichzeitig bejahen die Mitglieder mit ihrer Teilnahme an den angebotenen Kursen das einwandfreie Vorliegen ihrer psychischen und physischen Verfassung.
7.2. Der Abschluss einer Versicherung ist Sache des Mitglieds.
7.3. Des Weiteren ist an dieser Stelle auf die Punkte 1.3. ff. zu verweisen.
7.4. Für Diebstähle in der Garderobe sowie in der Box übernimmt die DKE Sports GmbH keine Haftung.

8. Datenweitergabe
8.1. Mit der Bezahlung der Abokosten bin ich eiverstanden, dass die DKE Sports GmbH meine Personendaten für eine einmalige Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken an SWICA Krankenversicherung AG weitergibt. 

Für die Kontaktaufnahme zu Beratungszwecken unseres Partners SWICA ist die Datenweitergabe auf das Geschlecht, die Namens-, Adress- und Kontaktdaten sowie das Geburtsdatum beschränkt. 
Sämtliche Informationen zu den Gesundheitsfragen werden nicht weitergegeben. Einmal im Jahr wird die Weitergabe der Daten angekündigt, falls eine Weitergabe unerwünscht ist, hat jedes Mitglied die Chance sich frühzeitig zu melden. 

9. Sonstiges
8.1. Das Mitglied nimmt mit der Bezahlung zur Kenntnis, dass Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorbehalten bleiben, und dass ihm diese in geeigneter Form zur Kenntnis gebracht und erläutert wurden.
8.2. Im Weiteren finden die Bestimmungen des ZGB und OR Anwendung.
8.3. Mündliche Nebenabreden bilden nicht Vertragsbestandteil.

CrossFit Pinecone Country

 

Fabrikstrasse 8

8370 Sirnach

+41 79 822 62 73

info@crossfitpineconecountry.ch